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   VG Augsburg, 02.08.2012 - Au 2 K 11.891   

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https://dejure.org/2012,22498
VG Augsburg, 02.08.2012 - Au 2 K 11.891 (https://dejure.org/2012,22498)
VG Augsburg, Entscheidung vom 02.08.2012 - Au 2 K 11.891 (https://dejure.org/2012,22498)
VG Augsburg, Entscheidung vom 02. August 2012 - Au 2 K 11.891 (https://dejure.org/2012,22498)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Dienstunfallrecht; Berufskrankheit; S63.3 TFCC-Läsion Handgelenk; Iliosacralgelenk

  • RA Kotz

    Dienstunfallrecht - TFCC-Läsion Handgelenk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.05.1996 - 2 B 106.95

    Amtsausübung im Einwirkungsbereich gefährlicher Stoffe bei nachgewiesener

    Auszug aus VG Augsburg, 02.08.2012 - Au 2 K 11.891
    Maßgebend kommt es dabei darauf an, ob die von dem Beamten zum Zeitpunkt der Erkrankung ausgeübte dienstliche Tätigkeit erfahrungsgemäß eine hohe Wahrscheinlichkeit der Erkrankung gerade dieser Krankheit in sich birgt (stRspr.; z. B. BVerwG vom 15.5.1996 Az. 2 B 106.95 RdNr. 6, m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.1996 - 2 A 11573/95

    Dienstunfallrecht; Plötzliches Ereignis; Dauereinwirkungen im dienstlichen

    Auszug aus VG Augsburg, 02.08.2012 - Au 2 K 11.891
    Die besondere Gefährdung muss für die dienstliche Verrichtung typisch und in erheblich höherem Maße als bei der übrigen Bevölkerung vorhanden sein ( OVG NRW vom 24.5.2002 Az. 1 A 6168.96 RdNr. 51; OVG RhPf vom 16.2.1996 NVwZ-RR 1997, 45).
  • VG Ansbach, 14.03.2019 - AN 1 K 17.00813

    Osteochondrale Veränderung am Ellenbogen - Keine Anerkennung als Berufskrankheit

    Andere als die dort aufgeführten Krankheiten seien nicht berücksichtigungsfähig (VG Augsburg, U.v. 2.8.2012 - AU 2 K 11.891 -, juris).

    Vorliegend scheitert die Anerkennung einer Berufskrankheit als Dienstunfall bereits am Fehlen einer Erkrankung im Sinne der Berufskrankheitenverordnung (BKV), die im Anhang 1 einen abschließenden Katalog in Betracht kommender Erkrankungen enthält (VG Augsburg, U.v. 2.8.2012 - Au 2 K 11.891 -, juris Rn. 24).

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